Seit 2009 ist die Patientenverfügung als Rechtsinstitut im Betreuungsrecht verankert.
Was kann ich also tun, damit in meiner letzten Lebensphase nichts gegen meinen Willen geschieht? Diese Frage wird in Zeiten immer höherer Lebenserwartungen und zunehmender medizinischer Möglichkeiten immer wichtiger.
An diesem Abend informieren wir Sie über drei Wege zur (Selbst-) Mitbestimmung. So können Sie durch eine Patientenverfügung festlegen, welche medizinischen Verfahren bei Ihnen angewendet werden dürfen. Auch durch eine Vorsorgevollmacht und durch eine Betreuungsverfügung können Sie rechtzeitig eine Willenserklärung abgeben.
Was es zu beachten gilt, damit die Verfügungen verbindlich sind, darüber wollen wir mit einem Fachmann vom Betreuungsverein Hameln-Pyrmont sprechen.
Auf Informationsschriften wird im Kurs hingewiesen.