Sprachliche Integration




Integrationskurse


Integrationskurse für neu Zugewanderte, EU-Bürger und Ausländer/-innen, die schon länger in Deutschland leben.

Sie sind Ausländerin oder Ausländer und haben in Deutschland Ihre neue Heimat gefunden? Sie verfügen noch nicht über ausreichende Sprachkenntnisse? Dann haben Sie einen Anspruch, an einem Integrationssprachkurs teilzunehmen.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge übernimmt die Kursgebühr voll oder teilweise.

Die Integrationskurse haben in der Regel einen Mindestumfang von 660 Unterrichtsstunden und dauern daher wenigstens ein halbes Jahr täglichen Unterrichts. Sie schließen mit der Prüfung „Deutsch-Test für Zuwanderer (A2-B1)“ ab.

Wir bieten:
• Beratung bei Antragstellern zum Integrationskurs
• Einstufungstest mit anschließender Kursempfehlung
• Unterricht durch hoch qualifizierte, erfahrene und engagierte Lehrkräfte
• Kurse nach neuesten methodisch-didaktischen Erkenntnissen

Persönliche Beratung und Antragstellung
Doris Lücke
Im Gebäude der vhs Hameln-Pyrmont, vhs-Haus, Sedanstr. 11, 31785 Hameln, Raum 209

Mobil:  0176 40 49 87 95
Email:  luecke@impuls-hamelnpyrmont.de







Berufsbezogene Sprachförderung






Basismodul B1 – B2


Die Grundstruktur der nationalen berufsbezogenen Deutschsprachförderung stellen die sogenannten Basismodule dar. Es wird unterschieden zwischen drei Basismodulen:

• B1 auf B2
• B2 auf C1
• C1 auf C2

2016 bietet die vhs das Basismodul B1-B2 an. Sie haben einen Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen, sind im Besitz eines B1-Zertifikats und beziehen Leistungen nach SGB II (Hartz IV) oder SGB III (Arbeitslosengeld)? Dann haben Sie die Chance, kostenlos in einem Basismodul B1-B2 mit 300 Unterrichtsstunden bei einer abschließenden B2-Prüfung Ihre Deutschkenntnisse zu verbessern und sich damit gut für den Arbeitsmarkt aufzustellen. Wer teilnimmt, entscheiden die Arbeitsagenturen und Jobcenter. Wenden Sie sich hier an Ihre Beraterin oder Ihren Berater.
Persönliche Beratung und Antragstellung
Barbara Winkel
vhs-ArBuTec
Ohsener Str. 108, 31789 Hameln
Raum 014, mittwochs und donnerstags von 14 – 16 Uhr

Einbürgerung


Einbürgerungstest und B1-Zertifikat


Nach geltendem Recht wird zur Voraussetzung für den Einbürgerungsanspruch der Nachweis von  Kenntnissen der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest) verlangt: der Einbürgerungstest. Daneben ist i. d. R. der Nachweis über hinreichende Deutschkenntnisse, die der Kompetenzstufe B1 des "Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen" des Europarats entsprechen.
die Zertifikatsprüfung „Deutschtest für Zuwanderer“. Beide Prüfungen führt die vhs Hameln-Pyrmont mehrmals im Jahr durch.

Informationen zum Einbürgerungstest und B1-Zertifikat:
Lena Specht
Tel. 05151 948224
specht@vhs-hameln-pyrmont.de

Familienzusammenführung



Sprachkenntnisse sind eine elementare Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration. Ausländer, die zu ihrem Ehepartner nach Deutschland ziehen möchten, müssen deshalb grundsätzlich vor der Einreise einfache Deutschkenntnisse nachweisen, die der Kompetenzstufe A1 des "Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen" des Europarats entsprechen.
Sie können ausnahmsweise auch das Deutsch A1-Zertifikat in Hameln erwerben. Sprechen Sie uns an.

Informationen zum Zertifikat Deutsch A1:
Lena Specht